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1319. Oktober 15. Oppeln.

Yd. Oct.

Franco, Abt von Gemilnicz (Himmelwitz), befiehlt dem Guardian der Minderbrüder in Bythum (Beuthen O.-S.) und dem Pfarrer . . daselbst als vom apostolischen Stuhl delegirter Richter in der Appellation betr. den Streit zwischen Bruder Johann, Rektor der Kirche St. Margarethe bei Beuthen, und Philipp Petri von Opathowicz (Oppatowitz, Kr. Beuthen), da er gefunden, dass gen. Bruder Johann durch den Erzbischof von Gnesen Janislaus keines Vergehens oder Fehlers überwiesen und mit Unrecht seiner Kirche beraubt worden sei, denselben in diese Kirche zurückzuführen und dies dem Fürsten daselbst mitzutheilen, desgleichen dem Volke in der Kirche. Will der Erzbischof den genanten Johann mit der Exkummunikation bedrohen, so ist dies unkräftig. Genannter Philipp und sein Prokurator Andreas haben dem Bruder Johann für die genommenen Einkünfte der Kirche und die Prozesskosten innerhalb 8 Tage 20 Mk. zu zahlen.

Prozessrotulus v. J. 1321 im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 172 b.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.